§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
Vertragsgrundlage ist das von uns und dem Kunden unterschriebene Kostenexposé, welches im Folgenden als Vereinbarung bezeichnet wird. Für diese Vereinbarung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sowie sonstige Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, finden nur Anwendung, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder eine abweichende Regelung in Form eines Rahmenvertrages vorliegt.
§ 2 Umfang
Gegenstand der Vereinbarung ist die beschriebene Leistung. Wir verpflichten uns, die Vereinbarung mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen.
§ 3 Vergütung / Kosten
(1) Maßgebend sind die in der Vereinbarung genannten Beträge. Hierbei handelt es sich um Erfahrungs- und Richtwerte. Die Abrechnung unserer Leistung erfolgt gegen Nachweis des tatsächlichen Zeitaufwands zu den aktuellen Stundensätzen. Eine Überschreitung der in der Vereinbarung aufgeführten Gesamtsumme bis zu 10 % gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung. Darüber hinaus gehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird.
(2) In der Vereinbarung kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden.
(3) Die Erstattung sonstiger Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung der Vereinbarung entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, bleibt hiervon unberührt.
(4) Die für die Umsetzung dieser Vereinbarung anfallenden Auslagen/Out of Pockets (Telefon, Telefax, Kopien, Stadtkuriere etc.) werden pauschal mit 7,5 % des Honorarumsatzes berechnet. Reisekosten, Spesen, Flug- und Hotelkosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet und sind nicht in der Pauschale enthalten.
(5) Sämtliche Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Fremdleistungen
Fremdleistungen beauftragen wir grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Klienten. Bei Beauftragungen im Namen und auf Rechnung der Beratung werden die Rechnungen dem Kunden mit einem 15 % Aufschlag für den Kapitaldienst weiter berechnet.
Fremdleistungen über 5.000 Euro werden dem Kunden bei Auftragserteilung vorab zur Hälfte in Rechnung gestellt. Nach Beendigung des Projekts werden dem Kunden alle angefallenen Fremdleistungen gemäß Beleg in Rechnung gestellt, abzüglich der Vorauszahlung.
Fremdleistungen über 30.000 Euro werden dem Kunden in drei Dritteln berechnet: Ein Drittel vorab bei Auftragserteilung, ein Drittel sobald das Projekt zur Hälfte durchgeführt ist. Nach Beendigung des Projekts werden dem Kunden alle angefallenen Fremdleistungen gemäß Beleg in Rechnung gestellt, abzüglich der Vorauszahlungen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die in der Rechnung genannten Preise, Vergütungen, Kosten und Auslagen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug frei unserer Bankverbindung zur Zahlung fällig. Vorabrechnungen für Fremdleistungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
(2) Unsere Leistungen werden grundsätzlich monatlich abgerechnet.
(3) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
§ 6 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
(1) Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden und dass wir von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.
(2) Wir sind berechtigt, die Vereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Kunde mit seiner Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.
§ 7 Sonstiges
(1) Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
(3) Die vorliegende Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
(4) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Stand: 15.11.2021, BRANDCONTRAST GmbH